Erleichterte Grundbucheinsicht u.a. für Erneuerbare-Energien-Projekte seit dem 1. Mai 2025

Die „Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze“ wurde am 30. April 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2025 Nr. 122) veröffentlicht und ist am 1. Mai 2025 in Kraft getreten. Die Verordnung zielt darauf ab, Projektentwicklern und Betreibern solcher Anlagen einen erleichterten Zugang zu Grundbuchinformationen zu ermöglichen, um den Ausbau erneuerbarer Energien und der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen.

Bislang war die Einsicht in das Grundbuch für Unternehmen, die erneuerbare Energieanlagen oder Telekommunikationsinfrastrukturen planen, oft mit bürokratischen Hürden verbunden. Die uneinheitliche Handhabung durch die Grundbuchämter erschwerte die frühzeitige Identifikation geeigneter Grundstücke. Mit der neuen Verordnung soll dieser Prozess vereinfacht und standardisiert werden, um die Energiewende und den Netzausbau effizienter voranzutreiben.

Wesentliche Inhalte der Verordnung:

  • Regelvermutung des berechtigten Interesses: Unternehmen, die Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, zur elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff oder zur Erzeugung von Strom aus Wasserstoff planen oder betreiben, wird ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht unterstellt, sofern sie erklären, entsprechende Grundstücke nutzen zu wollen.
  • Erweiterung des § 86a GBV: Telekommunikationsunternehmen, insbesondere Betreiber von Funktürmen und anderer physischer Infrastrukturen, werden als Versorgungsunternehmen im Sinne des § 86a der Grundbuchverfügung (GBV) anerkannt. Ihnen kann die Einsicht in sämtliche Grundstücke eines Grundbuchamtsbezirks gewährt werden, wenn der Bezirk in einem Suchkreis für den Mobilfunkausbau liegt.

Gesetzgebungsverfahren:

Der Referentenentwurf der Verordnung wurde am 6. November 2023 veröffentlicht und zur Stellungnahme an Länder und Verbände versandt. Nach Auswertung der Rückmeldungen wurde der Entwurf überarbeitet und am 19. Februar 2025 dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt. Die finale Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 30. April 2025.

Diese Verordnung stellt einen bedeutenden Schritt zur Beschleunigung der Energiewende und des digitalen Ausbaus in Deutschland dar, indem sie rechtliche Klarheit schafft und bürokratische Prozesse vereinfacht.

Tags: Behördenmodernisierung, Bürokratieabbau, Digitalisierung, Energiewende, erneuerbare Energien, Grundbuch, Grundbucheinsicht, Grüne Technologien, Infrastruktur, Investitionsförderung, Netzausbau, Planungserleichterung, Projektentwicklung, Rechtsklarheit, Solaranlagen, Solarenergie, Telekommunikationsausbau, Telekommunikationsnetze, Wasserstoff, Windenergie, Windenergieanlagen

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