LEISTUNGEN

Das Recht der Erneuerbaren Energien ist geprägt vom Abschluss einer Vielzahl ganz unterschiedlicher Verträge. Dementsprechend umfasst mein Leistungsspektrum insbesondere die vertragsrechtliche Beratung in allen Phasen eines Projektes aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien.

Dabei berate ich bundesweit und vollständig digital.

Nachfolgend einige Beispiele zu den wichtigsten Beratungsfeldern.

KWK

Im Zusammenhang mit der Realisierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten berate ich bspw. bei der Errichtung von Wärmenetzen oder bei der Vermarktung der erzeugten Energie und Wärme.
Ich übernehme insoweit die Prüfung und Erstellung von Nutzungsverträgen, von Wärmelieferungsverträgen sowie von Verträgen bei Contracting-Modellen.

PHOTOVOLTAIK

Mein Leistungsspektrum im Bereich der Photovoltaik beinhaltet die umfassende rechtliche Beratung bei der Projektierung, der Realisierung, dem Betrieb und dem Kauf oder Verkauf von PV-Anlagen oder PV-Projekten (Dachanlagen und Freiflächenanlagen).

WINDENERGIE

Hier berate ich z.B. beim Abschluss von Nutzungsverträgen, Wartungsverträgen, Generalunternehmerverträgen und anderen Verträgen, die den Bau und den laufenden Betrieb von Windenergieanlagen betreffen. Darüber hinaus berate ich im Zusammenhang mit der Regionalplanung, der Bauleitplanung und der Genehmigung von Windenergieanlagen.

PROJEKTE

Nachfolgend vier ausgewählte Referenzprojekte:

Photovoltaik

Im Auftrag eines landwirtschaftlichen Betriebes habe ich einen Nutzungsvertrag für die Errichtung und den Betrieb einer ca. 60 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage in Sachsen-Anhalt erstellt und mit dem Projektplaner verhandelt.

KWK

Für ein Projekt in Nordrhein-Westfalen habe ich Verträge über die Lieferung eines BHKW-Moduls und einer ORC-Anlage sowie dazugehörige Service- und Wartungsverträge geprüft und überarbeitet. Zudem habe ich dafür einen Wärmelieferungsvertrag erstellt.
Die Module sind mittlerweile in Betrieb genommen worden.

Photovoltaik

Im Zusammenhang mit einer größeren Aufdach-Photovoltaikanlage in Schleswig-Holstein habe ich im Auftrag des Anlagenbetreibers aus NRW mehrere Gestattungsverträge überarbeitet. Neben Fragen zur dinglichen Sicherung, mussten dabei diverse Anforderungen der finanzierenden Bank berücksichtigt werden.

Windenergie

Für einen landwirtschaftlichen Betrieb in Sachsen-Anhalt habe ich Verträge für die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit 6 Windenergieanlagen erstellt und mit mehreren Windparkplanern verhandelt. Zu diesen Verträgen zählten bspw. Nutzungsverträge, Gestattungsverträge, Mühlenwartverträge usw. Zudem umfasste meine Beratung auch den Abschluss von Verträgen, die die Übernahme und Fertigstellung einer Windkraftanlage zum Gegenstand haben.

AKTUELLES

VITA

STUDIUM

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock habe ich mein Rechtsreferendariat in Schwerin, Hamburg und Kopenhagen absolviert. Meine Ausbildungsschwerpunkte lagen dabei im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Steuerrecht.
Anschließend habe ich einen berufsbegleitenden Masterstudiengang absolviert und meine Masterarbeit zu einem energiewirtschaftsrechtlichen Thema verfasst.

BERUFSPRAXIS

Seit 2003 bin ich als Rechtsanwalt tätig – von Anfang an mit klarem Fokus auf das Energierecht.
Von 2005 bis 2013 war ich als Syndikusrechtsanwalt in einem Unternehmen aus der Branche der Erneuerbaren Energien tätig. Seit 2013 arbeite ich als Syndikusrechtsanwalt in einem Unternehmen aus der Ver- und Entsorgungsbranche.
Darüber hinaus berate ich im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt bundesweit Mandanten bei der Projektierung, Realisierung und dem Betrieb von Energieprojekten.
Meine langjährige Berufspraxis in der Energiebranche, meine Kenntnisse des Projektgeschäfts sowie mein persönliches Interesse an energiewirtschaftlichen Themen kommen meinen Mandanten zugute.
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0170-2026353) oder E-Mail.
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